Wurde von Ihrer behandelnden Ärztin oder Ihrem behandelnden Arzt ein Behandlungsbedarf festgestellt, erhalten Sie eine Verordnung. Die Verordnung ist die Voraussetzung dafür, dass die Therapien von der Krankenkasse übernommen werden. Bitte beachten Sie, dass Erwachsene ab 18 Jahren eine Zuzahlung leisten müssen.
Sobald Sie eine Verordnung erhalten haben, können Sie sich mit uns wegen eines Termins in Verbindung setzen.
Sie können uns anrufen oder unser Kontaktformular nutzen.

Unser Team

Mit Freude und Kompetenz für Sie da.

Ines Colleck
Marianne Bargsten
Saskia Brücher
Sandra Frank
Britta Filser